Montag, 2. Februar 2015
Karenz
Als Karenz wird in Österreich der Anspruch unselbständig Beschäftigter auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Arbeitsentgelts bezeichnet. Unselbstständig erwerbstätige Mütter oder Väter haben im Anschluss an die Schutzfrist der Mutter Anspruch auf Elternkarenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes.

Ich habe vor, als unselbständig Beschäftigter der Technischen Universität Wien diesen Anspruch zu nutzen - von März bis Juli, d.h. im Wesentlichen über das Sommersemester hinweg. Und zwar in Teilzeit (25%), irgendwie ist man als Professor ja doch immer ein bisschen in Dienst. Den Rest der Zeit werde ich nutzen, um dem Junior hinterherzuräumen, aufzupassen, dass er sich nicht zu oft den Kopf stößt, und um meine Fähigkeiten, am helllichten Tag in geschlossenen Räumen Menschen durch meine Stimme zum Einschlafen zu bringen, an ihm scheitern zu sehen- was das Einschlafen angeht, könnte er sich durchaus eine Scheibe an den Hörern der Lehrveranstaltung "Energieversorgung" abschneiden.

Wenn dann noch Zeit übrig bleibt, kann ich ja berichten.

... comment